Morgan Stanley beantragt Spot-ETFs für Ether und Solana
Die Großbank reicht aktualisierte S-1-Anträge bei der SEC ein – mit integriertem Staking und einer aggressiven Gebührenstruktur.
CryptoDaily 2 min

Morgan Stanley treibt die Markteinführung eigener Krypto-ETFs voran
Die Bank hat aktualisierte S-1-Einreichungen für einen Ethereum- und einen Solana-Spotfonds bei der US-Börsenaufsicht SEC eingereicht.
Staking im ETF-Mantel
Die beiden Fonds firmieren unter den Namen Morgan Stanley Ethereum Trust und Morgan Stanley Solana Trust. Coinbase übernimmt sowohl die Verwahrung der Krypto-Bestände als auch die technische Abwicklung des Stakings. BNY Mellon ist als zusätzlicher Verwahrer benannt. Die jährliche Sponsor-Gebühr liegt bei 0,14 Prozent und damit deutlich unter dem Niveau vieler bestehender Krypto-ETFs.
Was ist Staking?
Beim Staking werden Kryptowährungen in einem Blockchain-Netzwerk hinterlegt, um dessen Betrieb und Sicherheit zu gewährleisten. Im Gegenzug erhalten die Teilnehmer Erträge in Form zusätzlicher Token.
Die Integration von Staking in einen regulierten Fondsmantel wäre ein Novum. Bisherige Spot-ETFs in den USA bilden lediglich den Kursverlauf ab, ohne die zugrunde liegenden Token aktiv einzusetzen. Dass Morgan Stanley diesen Schritt wagt, wird in der Branche als Reaktion auf jüngste regulatorische Signale gewertet. Die SEC hatte zuletzt ihre Haltung gegenüber Staking in Finanzprodukten gelockert.
Warum das jetzt zählt
Morgan Stanley ist nach BlackRock und Franklin Templeton der dritte große Name, der mit strukturierten Krypto-Produkten in den Markt drängt. Die niedrige Gebühr von 0,14 Prozent signalisiert, dass die Bank von Beginn an auf Volumen setzt. Für Ethereum und Solana bedeutet jeder weitere institutionelle ETF zusätzliche Nachfrage am Spotmarkt. Gleichzeitig verschärft sich der Wettbewerb unter den Anbietern, was langfristig die Kosten für Anleger drücken dürfte.
Einordnung und Ausblick
Eine SEC-Zulassung steht noch aus. Der Prüfprozess kann mehrere Monate dauern, und eine Genehmigung ist nicht garantiert. Sollte die Behörde grünes Licht geben, wäre es das erste Mal, dass ein US-ETF Staking-Erträge an Anleger weiterreichen könnte. Das würde die Produktkategorie grundlegend erweitern. Scheitert der Antrag hingegen an regulatorischen Bedenken – etwa hinsichtlich der Einstufung von Staking-Erträgen als Wertpapiere – bliebe der Status quo erhalten. Die Entscheidung der SEC wird damit zum Präzedenzfall für die gesamte Branche.
Hinweis: Keine Anlageberatung. Die dargestellten Informationen dienen ausschließlich der Information und stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten dar.
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