Frankreichs Parlament will Krypto-Stablecoin-Tausch besteuern
Knappe Abstimmung: Ab 2027 könnten Swaps in regulierte Stablecoins steuerpflichtig werden – die Regierung ist dagegen
CryptoDaily 3 min

Die französische Nationalversammlung hat mit einer einzigen Stimme Mehrheit einen Steuerentwurf durchgebracht, der Tauschgeschäfte von Kryptowährungen in Stablecoins ab 2027 als steuerpflichtige Verkäufe einstufen würde. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen.
Eine Stimme Mehrheit, große Wirkung
38 Abgeordnete stimmten für den Änderungsantrag I-3898, 37 dagegen, 25 enthielten sich. Von 577 Parlamentariern nahmen nur 100 an der Abstimmung teil. Diese knappe Mehrheit reichte aus, um eine steuerliche Neuregelung auf den Weg zu bringen, die für französische Krypto-Anleger erhebliche Konsequenzen hätte.
Konkret geht es um Folgendes: Wer ab dem 1. Januar 2027 eine Kryptowährung in einen MiCA-regulierten Stablecoin tauscht – also in einen an eine offizielle Währung gekoppelten Token – würde damit einen steuerpflichtigen Vorgang auslösen.
Was ist MiCA?
Die Markets in Crypto-Assets Regulation ist die EU-weite Verordnung zur Regulierung von Kryptowerten. Sie schafft unter anderem erstmals einheitliche Regeln für die Ausgabe und den Handel von Stablecoins in der EU.
Bislang fallen in Frankreich nur Tauschgeschäfte in Euro oder andere Fiatwährungen unter die Steuerpflicht. Krypto-zu-Krypto-Swaps bleiben steuerfrei. Stablecoins bewegen sich in einer Grauzone, die der Entwurf nun schließen will.
Der steuerpflichtige Gewinn würde sich aus dem Wert der erhaltenen Stablecoins abzüglich der Anschaffungskosten berechnen. Der Steuersatz liegt laut dem Sozialversicherungsfinanzierungsgesetz 2026 bei 31,4 Prozent. Zusätzlich soll die Berechnung der Kostenbasis von einer portfolioweiten Durchschnittsmethode auf eine individuelle Methode pro Coin umgestellt werden.
Regierung gegen Parlament
Bemerkenswert ist der offene Dissens zwischen Parlament und Regierung. Finanzstaatssekretär David Amiel lehnte den Entwurf ab. Seine Begründung: Stablecoins bräuchten zunächst eine eigenständige rechtliche Definition, bevor sie steuerlich erfasst werden könnten. Zudem müsse der Staat in der Lage sein, Portfolio-Umschichtungen nachzuvollziehen.
Die Befürworter um den Abgeordneten Nicolas Sansu von der linken GDR-Fraktion argumentieren gegensätzlich. Stablecoins würden längst als Investitionsvehikel genutzt und ermöglichten eine legale Steuerumgehung. Sie verweisen auf vergleichbare Regelungen in Großbritannien und Italien, wo ähnliche Tauschgeschäfte bereits steuerpflichtig sind.
Ein separater Ausschussantrag, der noch nicht verabschiedet wurde, würde Halter zudem verpflichten, selbst verwahrte Krypto-Bestände ab 100.000 Euro zum Jahresende zu melden. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro.
Warum das jetzt zählt
Der Entwurf ist noch kein Gesetz. Die Nationalversammlung stimmt über den gesamten Einnahmenteil des Haushalts ab, danach geht der Text an den Senat. Mehrere Hürden bleiben. Doch die Abstimmung markiert einen möglichen Wendepunkt in der europäischen Krypto-Steuerpolitik. Frankreich wäre das erste große EU-Land, das Stablecoin-Swaps explizit als Veräußerung einstuft.
Für Anleger in Frankreich hätte das praktische Folgen. Wer heute eine Kryptowährung in USDC oder einen anderen regulierten Stablecoin tauscht, um Gewinne zu sichern, ohne in Euro zu wechseln, tut das steuerfrei. Diese Möglichkeit würde ab 2027 entfallen. Die Umstellung der Kostenbasis-Berechnung erhöht zusätzlich den Dokumentationsaufwand.
Einordnung und Ausblick
Die knappe Abstimmung zeigt, wie gespalten die politische Haltung gegenüber Krypto-Besteuerung bleibt. Mit nur 100 von 577 Abgeordneten im Saal spiegelt das Ergebnis keine breite parlamentarische Überzeugung wider. Im Senat könnte der Entwurf abgeändert oder gestoppt werden.
Gleichzeitig schafft die MiCA-Verordnung auf EU-Ebene erstmals klare Definitionen für Stablecoins, was nationale Steuerbehörden ermutigen dürfte, diese auch steuerlich zu erfassen. Ob Frankreich damit einen europäischen Trend setzt oder einen Sonderweg beschreitet, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.
Hinweis: Keine Anlageberatung. Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar.
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